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So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom, in dem ein Anspruch auf Freistellung von Kosten einer anwaltlichen Abmahnung wegen unerbetener E-Mail-Werbung geltend gemacht wurden. Das Gericht sprach diesen Anspruch zu, da die E-Mail ohne ausdrückliche Einwilligung verschickt worden. Unter anderem sah das Gericht den Anspruch auch als erfüllt an, obwohl die E-Mail, die streitgegenständlich war, anlassbezogen und als Einzelansprache ausgestaltet war und auch einen Abmeldelink enthielt.