So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 20. November 2025 (Az.: 23 C 120/25) in einem Rechtsstreit rund um die Versendung von Werbung per E-Mail. In dem Klageverfahren war unter anderem ein Anspruch auf Unterlassung weiterer E-Mail-Werbung aufgrund eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 I BGB geltend gemacht worden. Das Gericht sprach den Anspruch zu und sah unter anderem in einer Vernetzung in einem sozialen Netzwerk keine Einwilligung in den Erhalt der Werbung per E-Mail.
AG Düsseldorf: Vernetzung in Sozialem Netzwerk rechtfertigt nicht Versendung von E-Mail-Werbung außerhalb des Netzwerkes, wenn keine ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt von Werbung per E-Mail vorliegt