So das BAG in seinem Urteil vom 1. Juni 2022 (Az.: 5 AZR 28/22) rund ein Vergütungsansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis Unter anderem war auch streitig, ob eine einseitige Anordnung von Corona-Tests durch den Arbeitgeber möglich ist. Im Zuge dessen wurde auch die datenschutzrechtliche Bewertung aus Sicht des Beschäftigtendatenschutzes vorgenommen.