So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 11. März 2026 (Az.: I ZR 96/25) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Anbieter von E-Liquids für die Benutzung von E-Zigaretten rund um dessen Angebot und Besteuerungsvorkehrungen. Der BGH verneinte unter anderem, genauso wie das OLG Hamm in der Berufungsinstanz, einen Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen die §§ 1 I 2, IIc, 1b S.1, § 15 I, § 17 I TabStG, da es in diesen steuerlichen Vorschriften keine Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG sieht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Köln: Symbole in Planungsunterlagen auf dem Gebiet der Medizin- und Versorgungstechnik keine Werke nach § 2 I Nr.7 UrhG und damit auch nicht urheberrechtlich geschützt
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung eines Arztes mit der Angabe „Arzt für Ästhetische Medizin“ ist irreführend nach § 5 UWG, da die Angabe als Facharztbezeichnung verstanden werden kann
- VG Düsseldorf: Für Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegen eine Behörde ist der ordentlichen Gerichtswege zu begehen
- LG München I: Weiterverkauf von Tischreservierungen für Münchener Oktoberfest durch Eventagentur irreführend nach UWG, wenn mit Durchsetzung der Nutzungsmöglichkeit der Reservierungen geworben wird, aber Weiterveräußerungsverbot für Reservierungen besteht
- LG Karlsruhe: Verwendung eines Bestellbuttons mit der Angabe „Bestellung Aufgeben“ ist Verstoß gegen § 3a UWG