So das Gericht in seinem Urteil vom 11. September 2025 (Az.: I ZR 14/23), nach dem der EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen und dessen Entscheidung entsprechende rechtliche Vorgaben aufgestellt hatte. In dem Rechtsstreit war eine entsprechende Angabe auf der Startseite eines Onlineshops rechtlich im Wege eines Unterlassungsanspruchs als irreführend angegriffen worden. Das Gericht sah nunmehr in der konkreten Gestaltung zwar keine Irreführung nach § 5 UWG, aber eine Irreführung durch Unterlassen nach §§ 5a, 5b IV UWG i.V.m. § 6 DDG als möglich und verwies den Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO gegen Handelsregister wegen personenbezogener Daten in Handelsregisteranmeldungen, die nicht veröffentlicht werden, da keine registerrechtliche Grundlage für Speicherung
- OLG Köln: Werbung eines Versicherungsmaklers mit der Angabe „unabhängiger Versicherungsmakler“ irreführend nach § 5 UWG, da
- BGH: Die Regelungen des Tabaksteuergesetzes sind keine Marktverhaltensregelungen nach § 3a UWG und können daher auch nicht durch einen Mitbewerber abgemahnt werden
- LAG Hessen: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegen ehemaligen Arbeitgeber wegen Datenverlust nach Hackerangriff, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für Schaden neben dem Kontrollverlust vorgebracht werden und Arbeitsverhältnis länger zurückliegt
- OLG Hamburg: Gutschein eines Hörgeräteanbieters im Rahmen einer „Kunden-werben-Kunden“-Aktion Verstoß gegen § 7 I 1 HWG, wenn Gutschein sortimentsbezogen oder für Drittanbieter vergeben wird