So das Gericht in seinem Urteil vom 26. März 2026 (Az.: C‑ 62/25) in einem Vorabentscheidungsersuchen des BGH (Beschluss vom 23. Januar 2025, Az.:  I ZR 49/24) in einem Rechtsstreit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. mit einem Onlineshopbetreiber. Der BGH wird abschließend seine Bewertung vornehmen.