So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 27. Januar 2026 (Az.: 17 O 60/25) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit eines Unternehmens, dass entsprechende Dienstleistungen anbietet und einem qualifizierten Wirtschaftsverband. Das Unternehmen hat unter anderem in einem Videobeitrag mit einem Paketpreis für die Führerscheinausbildung geworben. Diesbezüglich bejahte das Gericht den geltend gemachten Unterlassungsanspruch.