So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 16. Dezember 2025 (Az.: 19 O 24/25) in einem Rechtsstreit des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. mit einem Unternehmen, dass einen Onlineshop von refurbishten Produkten betreibt. Dieses hatte unter anderem mit der Angabe „Nachhaltig & regional Du unterstützt die Kreislaufwirtschaft & wir tun alles, um in unseren Prozessen so nachhaltig wie möglich zu sein. Alles vor Ort in XYZ!“ geworben. Das Gericht bejahte eine Irreführung und sprach den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu.
LG Bochum: Werbung mit einer Angabe unter Verwendung der Begriffskombination „Nachhaltig & regional“ eines Onlineshops ohne weitere Erläuterung ist irreführend im Sinne des § 5 UWG