So unter anderem das Gericht in seinem Endurteil vom 05. Dezember 2025 (Az.: 3 HK O 16015/24) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit zwischen einem Unternehmen, dass auf dem Oktoberfest Gastronomieleistungen anbietet und dazu Reservierungen von Tischen ermöglicht und einer Eventagentur. In den AGB für die Tischreservierungen durch den Gastronomieanbieter war eine Weiterveräußerung ausgeschlossen worden. Die Eventagentur erweckte durch Ihre Darstellungen den Eindruck, dass eine Durchsetzung eines Anspruchs auf Nutzung der gebuchten Tische auf dem Oktoberfest möglich sei. Das Gericht verbot die konkret angegriffen Darstellung und sprach dazu den unter anderem geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu.
LG München I: Weiterverkauf von Tischreservierungen für Münchener Oktoberfest durch Eventagentur irreführend nach UWG, wenn mit Durchsetzung der Nutzungsmöglichkeit der Reservierungen geworben wird, aber Weiterveräußerungsverbot für Reservierungen besteht