So das Gericht in seinem Urteil vom 12.Mai 2025 (Az.: 20 O 38/249 in einem Rechtsstreit eines qualifizierten Wettbewerbsverbandes mit einem Hotelbetreiber. Dieser hatte entsprechend mit Sternen in grafischer Form sowie der Angabe, ein 3-Sterne-Hotel zu sein, geworben. Das Gericht sah eine Irreführung nach § 5 UWG.
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