Ab diesem Tag müssen neue und vor allem erweiterte Informationen zum Gewährleistungsrecht und, sofern in der Verwendung, bei Haltbarkeitsgarantien gegeben werden. Neben Änderungen im EGBGB gibt es durch eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 über die Gestaltung und den Inhalt der harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und der harmonisierten Kennzeichnung der gewerblichen Haltbarkeitsgarantie genaue Darstellungs- und Anwendungsvorgaben. Wir beraten bereits jetzt gerne zu diesem Thema.
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