So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 19. November 2025 (Az.: 3 W 37/25) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu einer behaupteten Kennzeichenrechtsverletzung in Form eines Unternehmenskennzeichens nach § 5 MarkenG. Das Gericht bejahte den materiell-rechtlichen Anspruch und sah auch eine Rechtsverletzung im Inland.