So unter anderem das Gericht in seinem Beschluss vom 19. November 2025 (Az.: 3 W 37/25) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu einer behaupteten Kennzeichenrechtsverletzung in Form eines Unternehmenskennzeichens nach § 5 MarkenG. Das Gericht bejahte den materiell-rechtlichen Anspruch und sah auch eine Rechtsverletzung im Inland.
OLG Hamburg: Internetseite unter .com-Domain weist für Frage der Kennzeichenrechtsverletzung erforderlichen Inlandsbezug auch auf, wenn Inhalte Werbung um die Entsendung von Teilnehmenden für Kongress im Ausland ist