So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 30. Januar 2026 (Az.: 6 U 73/25) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem verschiedene Unterlassungsansprüche geltend gemacht worden waren. Unter anderem bezog sich ein Unterlassungsanspruch gegen eine Verwendung eines Kreuz-Symboles im Rahmen der Verwendung einer Marke bzw. eines Unternehmenskennzeichen auf der Internetseite des In Anspruch genommenen Unternehmens.