So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 30. Januar 2026 (Az.: 6 U 73/25) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem verschiedene Unterlassungsansprüche geltend gemacht worden waren. Unter anderem bezog sich ein Unterlassungsanspruch gegen eine Verwendung eines Kreuz-Symboles im Rahmen der Verwendung einer Marke bzw. eines Unternehmenskennzeichen auf der Internetseite des In Anspruch genommenen Unternehmens.
OLG Köln: Irreführung bei Verwendung eines Kreuz-Symbols im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln, da dieses auf die Herkunft des Produktes aus einer Apotheke hinweisen kann, wenn keine Apothekenzulassung für Werbenden vorliegt