Auch dann liegt eine vollständige Auskunft vor. So das Gericht in seinem Urteil vom 28. Januar 2026 (Az.: 29 K 9469/23) im Rahmen eines Rechtsstreits zu einer ärztlichen Begutachtung. Der Kläger machte einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend und im Rahmen dessen auch einen Anspruch auf Erteilung einer Kopie nach Art. 15 III DSGV.
VG Düsseldorf: Bei Erteilung einer Datenkopie im Rahmen einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO dürfen personenbezogene Daten, die nicht Person des Auskunftstellers betreffen, geschwärzt werden