So das Gericht in seinem Beschluss vom 5. März 2026 (Az.: 29 L 4014/25) in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach dem Verwaltungsrecht. Hintergrund ist eine datenschutzrechtliche Anweisung zur Löschung von Videos durch die Datenschutzaufsichtsbehörde, die von dem antragstellenden Unternehmen auf dessen Facebook-Account zur Bewerbung von Reiseangeboten genutzt worden waren. Dabei waren auch Gäste bei einem Badevorgang zu sehen und dabei erkennbar. Das Gericht kommt in diesen vorläufigen Verfahren zu der Ansicht, dass die Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit.f) DSGVO nicht eingreift.
VG Düsseldorf: Veröffentlichung von Videos durch Reiseveranstalter auf Facebook-Account mit leicht bekleideten Badegästen nicht von Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 I lit.f) DSGVO gedeckt