So entscheiden in einem Verfahren, dass sich gegen eine durch die zuständige Landesdatenschutzbehörde verhängte Verwarnung im Wege der Anfechtungsklage richtete, durch Urteil vom 21. Januar 2026 (Az.:  29 K 7470/24). Die Verwarnung richtete sich gegen ein Unternehmen im Bereich des Online-Marketings. Diesem gegenüber hatte eine Person einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht. In der Antwort darauf war auch die Löschung der personenbezogenen Daten genannt worden. Dieser Anspruch wurde durch die Person im Rahmen der Auskunft aber nicht geltend gemacht. Die erfolgte Verwarnung sah das Gericht als begründet an.