Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Aktualisierts Kurzpapier zum Thema Beschäftigtendatenschutz
Die Darstellung mit Stand vom 24. September 2020 ist durch die die Datenschutzkonferenz veröffentlicht worden (Achtung: es öffnet sich ein .pdf-Dokument).
Quelle: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_14.pdf
Markenanmeldung kann bösgläubig&damit gezielte Behinderung nach § 4 Nr.4 UWG sein
Dazu ist aber mehr als eine Markenanmeldung, die ggf. mit unlauteren Hintergedanken erfolgte, erforderlich. So auch in einem Fall, den das OLG Frankfurt am Main jüngst in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu bewerten hatte (Beschluss vom 18. August 2020, Az.: 6 W 87/20). Im Streitfall war ein Unterlassungsanspruch wegen einer Markenanmeldung, die eine unlautere gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr.4 UWG darstellen sollte, geltend gemacht worden. Die Richter sahen diese gezielte Behinderung auf Basis einer missbräuchlichen Markenanmeldung zum Zwecke der Behinderung des anspruchsführenden Wettbewerbers nicht. Die erforderliche Behinderungsabsicht sei nicht gegeben. Unter anderem führen die Richter aus, dass eine solche Behinderungsabsicht nicht einer fehlenden Abmahnung wegen einer Verletzung von Markenrechten gesehen werden, wenn stattdessen ein Begehren der Sperrung von Verkaufsangebot auf Internetplattform erfolgt.
Einsatz von Wärmebildkameras & elektronische Temperaturerfassung von Personen in COVID19-Zeiten
Zur datenschutzrechtlichen Bewertung hat die Datenschutzkonferenz aktuell einen Beschluss veröffentlicht.
Quelle (Achtung:.pdf-Dokument öffnet sich): https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20200910_beschluss_waeremebildkameras.pdf
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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