Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
LArbG Baden-Württemberg: Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO per E-Mail ausreichend
So das LArbG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10. August 2022 (Az.: 2 Sa 16/21), in dem unter anderem die Erteilung einer Auskunft, die außergerichtlich erfolgt war, durch einen Arbeitnehmer als nicht ausreichend angesehen worden war.
LArbG Baden-Württemberg: Erteilung von Auskunft nach Art. 15 DSGVO im Konzern
Die Erteilung der Auskunft durch den bei der Konzernmutter ansässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist zulässig und damit erfüllt auch der Verantwortliche diese Pflicht durch die Beauftragung eines Dritten.
So das LArbG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10. August 2022 (Az.: 2 Sa 16/21), in dem unter anderem die Erteilung einer Auskunft, die außergerichtlich erfolgt war, durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Konzernmutter für ein konzernangehöriges Unternehmen, dass datenschutzrechtlich als Verantwortlicher nach Art. 4 DSGVO galt, als nicht zulässig angesehen worden war.
OLG Schleswig: Kein Anspruch auf Herausgabe von Unterlagen zur Beitragsanpassung bei Versicherung aus Art. 15 DSGVO
So das OLG Schleswig in seinem Urteil vom 18. Juli 2022 (Az.: 16 U 181/21). Ein Versicherungsnehmer hatte rund um die durch eine Versicherung vorgenommene Tariferhöhung bei der betroffenen Versicherung die Auskunft über die Erhöhung durch die Vorlage von Unterlagen geltend gemacht.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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