Die Erteilung der Auskunft durch den bei der Konzernmutter ansässigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist zulässig und damit erfüllt auch der Verantwortliche diese Pflicht durch die Beauftragung eines Dritten.
So das LArbG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10. August 2022 (Az.: 2 Sa 16/21), in dem unter anderem die Erteilung einer Auskunft, die außergerichtlich erfolgt war, durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Konzernmutter für ein konzernangehöriges Unternehmen, dass datenschutzrechtlich als Verantwortlicher nach Art. 4 DSGVO galt, als nicht zulässig angesehen worden war.