LG Saarbrücken: Nutzt ein Inkassodienstleister in einem Online-Formular den Begriff „kostenneutral“ bei der Möglichkeit, außergerichtlich Forderungen beitreiben zu lassen, und erklärt dies im weiteren Verlauf ausreichend, ist dies kein Verstoß gegen § 305c BGB

LG Saarbrücken: Nutzt ein Inkassodienstleister in einem Online-Formular den Begriff „kostenneutral“ bei der Möglichkeit, außergerichtlich Forderungen beitreiben zu lassen, und erklärt dies im weiteren Verlauf ausreichend, ist dies kein Verstoß gegen § 305c BGB

So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Az.: 13 S 43/23) in einem Berufungsverfahren. Der klagende Inkassodienstleister konnte erfolgreich einen Anspruch gegen den Beklagten durchsetzen. Im Rahmen des Bestellvorgangs über die Internetseite des Kläger...