So das OLG Schleswig in seinem Urteil vom 18. Juli 2022 (Az.: 16 U 181/21). Ein Versicherungsnehmer hatte rund um die durch eine Versicherung vorgenommene Tariferhöhung bei der betroffenen Versicherung die Auskunft über die Erhöhung durch die Vorlage von Unterlagen geltend gemacht.