Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Werbung mit ungenauer Angabe zum Zeitpunkt der Firmengründung = kein relevanter Verstoß gegen UWG
So das Landgericht München I in einer Entscheidung (Endurteil vom 15. Februar 2018, Az.: 17 HK O 10637/17), bei der unterm Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung geltend gemacht wurden. Diese Abmahnung hatte gerügt, dass die Beklagten in einem Onlineauftritt mit der Angabe, dass das Unternehmen der Beklagten im Frühjahr 2016 entstanden sei. Tatsächlich und unstreitig waren umfangreiche Tätigkeiten der Beklagten im Onlinehandel erst ab Anfang des Jahres 2017 zu verzeichnen. Die Richter sprachen die geltend gemachten Kosen der Abmahnung nicht zu und wiesen die Klageforderung ab.
Vortrag von Rechtsanwalt Volke zum Thema Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Am 22. August 2019 referiert auch zu den neuen gesetzlichen Voraussetzungen, die seit dem 26. April 2019 Geltung erlangt haben
Über den folgenden Link können Sie sich anmelden:
https://www.bvmw.de/event/5935/gesetz-zum-schutz-von-geschaeftsgeheimnissen/
Werbung eines Hotels mit der Angabe „4 Sterne Niveau“ irreführend, wenn keine Sterneklassifizierung nach DEHOGA vorliegt
So das Landgericht Essen in einer aktuell veröffentlichen Entscheidung (Urteil vom 4. April 2019, Az.: 43 O 151/18). Ein Hotel seine Leistungen mit der Angabe beworben. Eine Sterneklassifizierung lag nicht vor. Das Gericht sah daher die Angabe als irreführend an, da der Betrachter von einer solche Klassifizierung ausgehe und nicht z.B. von der Wertigkeit der Austattung der Zimmer.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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| Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.


