Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Änderungen im Markenrecht 2019 – Teil 1
Um die Vorgaben der EU-Markenrechtsrichtlinie umzusetzen, wird es aller Voraussicht nach mit Wirkung zum Teil ab dem 14. Januar 2019 und zum Teil zu anderen Zeitpunkten zahlreiche Änderungen im Markenrecht geben. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Dennoch möchten wir auf wichtige Änderungen bereits jetzt hinweisen. So wird es, dann ab dem 14.Januar 2019, die Möglichkeit geben, bestimmten Formen als Marke einzureichen, die dann im elektronischen Register veröffentlicht werden können. Dies ist aktuell noch nicht möglich. Explizit benannt werden geräuschhafte Klangmarken, Multimediamarken oder Hologramme. Die Eintragung wird, wie bisher, aber nur möglich sein, wenn die bekannten Schutzhindernisse dem nicht entgegen stehen.
WERBUNG:
Eine Markenanmeldung sollten aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus durchdacht sein. Gerne bin ich dabei behilflich.
Mehr zu einer strategischen Umsetzung eines Markenschutzes unter www.ip-taktik.de
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht veröffentlicht Muster für Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen
Zugleich teilt die Behörde mit, welchen Informationen nach Ihrer Ansicht zwingend auf dem Schild enthalten sein müssen, um den Vorgaben der DSGVO zu genügen.
Schließlich werden noch Hinweise und Tipps für die korrekte Anwendung des Instrumentes der Videoüberwachung gegeben.
Quelle:
Werden kosmetische Mittel im Onlinehandel angeboten, so ist die Angabe der Inhaltsstoffe eine wesentliche Information
Fehlt diese, ist dies eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG. So dass Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 6. September 2018, Az.: 6 U 84/17). In dem Rechtsstreit zwischen zwei Mitbewerbern war die Darstellung des abgemahnten Unternehmens zu klären. Dort war nach Angaben des klagenden Unternehmens keine Angabe der Inhaltsstoffe vorgenommen worden oder nur auf die Produktverpackung verwiesen worden, die auf dem Produktbild dargestellt, aber wohl nicht lesbar bzw. erkennbar war. Das Gericht sieht die Angabe der Inhaltstoffe als wesentliche Information an.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!
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82481 Mittenwald
T 08823 93 78 144
F 02309 78 75 511
Termine und Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.