Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

Mitteilungspflicht der Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten an Aufsichtsbehörde in NRW erst ab dem 25.5.2018 zu erfüllen

Mitteilungspflicht der Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten an Aufsichtsbehörde in NRW erst ab dem 25.5.2018 zu erfüllen

Darauf weist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen hin und teilt mit, dass vorherige Meldungen nicht berücksichtigt werden. Die Mitteilungspflicht ergibt sich aus 37 Abs. 7 EUDSGVO und betrifft alle Unternehmen, die einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen oder bestellen müssen. Interessant ist, dass die Behörde ankündigt, Verstöße gegen diese Pflicht bis zum 31.12.2018 nicht verfolgen zu wollen. Dies sollte aber keinesfalls dazu führen, diese Pflicht nicht zum 25. Mai 2018 zu erfüllen.

Quelle:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/Mitteilungspflicht-der-Kontaktdaten-von-Datenschutzbeauftragten-nach-DS-GVO/Mitteilungspflicht-der-Kontaktdaten-von-Datenschutzbeauftragten-nach-DS-GVO.html

Internetreisevermittlungsportal kann sich nicht durch AGB-Klausel für von Dritten übernommene Werbeaussagen zu Reiseangeboten enthaften

Internetreisevermittlungsportal kann sich nicht durch AGB-Klausel für von Dritten übernommene Werbeaussagen zu Reiseangeboten enthaften

So das OLG München in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 15. März 2018, Az.: 29 U 2137/17, n.rkr.). Das verklagte Unternehmen hatte in den AGB des betriebenen Reiseportals die Haftung für Angaben zu vermittelten Beförderungsleistungen und anderen Leistungen im Bereich der Touristik ausschießen wollen und dargestellt, dass diese keine Zusicherung gegenüber den Kunden sei, sondern nur Angaben gegenüber dem Unternehmen wiedergeben. Das Gericht sah die Klausel als unzulässig, da das Reiseportal, dass nur die Reisen von Anbieter an Kunden vermittele sich nicht von den Inhalten der zur Geschäftsbesorgung genutzten Angaben und damit auch der Werbung, die zu einem Abschluss eines Vertrages, freisprechen könne.

Werbung mit Testergebnis nicht unlauter, weil Mitbewerber Testverfahren anzweifelt

Werbung mit Testergebnis nicht unlauter, weil Mitbewerber Testverfahren anzweifelt

So das Oberlandesgericht Stuttgart in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 5. April 2018, Az. 2 U 2 U 99/17, nicht rechtskräftig). Beanstandet war die Werbung für einen Nassrasierer mit einem Testergebnis und der Aussage „Laut Stiftung Warentest – Die 5 besten Rasierer kommen von XXX“. Die Irreführung wurde damit begründet, dass der Test selbst nicht objektiv durchgeführt worden sei. Den Argumenten folgten die Richter in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart nicht und wiesen die Klage ab, nachdem das Landgericht Stuttgart der Klage noch stattgegeben hatte. Der beworbene Test sei  neutral, sachkundig und objektiv durchgeführt worden. Sämtliche Einwände seien weder nach Übersendung des Prüfprogramms noch in den Gremien des Fachbeirates, in dem das abmahnende Unternehmen vertreten war, vorgebracht worden. Im Nachhinein dann das Testergebnis, dass nicht vorteilhaft war untersagen zu lassen, obwohl Informationen hätten vorab gegeben werden können, sein nicht möglich.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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