Dies geht aus der gestern verkündeten und veröffentlichen Entscheidung hervor. In dem Vorlageverfahren (C-210/16) des Bundesverwaltungsgerichts war unter anderem der EuGH „gefragt“ worden, ob der Betreiber einer Fanpage für mögliche Datenschutzverstöße des SocialMedia-Anbieter verantwortlich gemacht werden könnte. Diese Mitverantwortung bejahten die Richter grundsätzlich
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Informationen über den Zeitpunkt und die Höhe des Alt- und Neubeitrags für jede erfolgte Beitragsanpassung, über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen und Tarifwechsel unter Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs und über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen sind nur bei Verknüpfung mit natürlicher Person personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO
- BFH: Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegenüber Finanzbehörde ist unzulässig, sofern der Anspruch nicht zuvor durch die Finanzbehörde abgelehnt worden ist
- BGH: Widerrufsfrist bei Fernabsatzverträgen verlängert sich nicht auf maximal 12 Monate und 14 Tage, wenn konkrete Widerrufsbelehrung das Bestehen eines Widerrufsrechts durch abstrakte Formulierungen mit der Verbrauchereigenschaft des Käufers & die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verbindet, ohne eine individuelle Anpassung vorzunehmen
- OVG Rheinland-Pfalz: Beschwerderecht nach Art. 77 I DSGVO geht im Todesfall nicht auf Erben über
- BGH: Markrechtverletzung in elektronischen Werbeanzeigen oder Verkaufsangeboten sind in dem Land begangen worden, auf den sich die Werbung oder Verkaufsangebote durch deren Ausgestaltung ausrichten