Kanzlei für IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing, Social Media und Mediation

Kanzlei für IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing, Social Media und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing, Social Media und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Dozent/in der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Fachbereich Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für IT-Sicherheit
  • Lehrbeauftragter für Strategisches IP- und Markenmanagement
  • Lehrbeauftragter für besonderes Wirtschaftsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

BGH: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Rechtsgrundlage des Art. 17 I DSGVO

BGH: Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Rechtsgrundlage des Art. 17 I DSGVO

Nach Entscheidung des EuGH hatte der BGH nunmehr einen Rechtsstreit rund um die Darstellung von Berichterstattung in einer Internetsuchmaschine und das Begehren der genannten und durch die Verwendung von Fotos auch erkennbaren Person auf „Auslistung“ der Suchmaschinensuchergebnisse zu entscheiden.

In der Entscheidung vom 23. Mai 2023 (Az.: VI ZR 476/18) hat das Gericht gemäß der bisher nur als Pressemitteilung bekanntgeworden Entscheidung die Vorgaben des EuGH umgesetzt und bezogenen auf die Fälle, in der Nachweis der Unrichtigkeit der dargestellten Information bewiesen werden konnte, dem Anspruch stattgegeben.

Link zur Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=133635&linked=pm&Blank=1

EuGH: fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung durch Unternehmer bei Dienstleistung= kein Anspruch auf Vergütung und/oder Wertersatz

EuGH: fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung durch Unternehmer bei Dienstleistung= kein Anspruch auf Vergütung und/oder Wertersatz

So das Gericht in seinem Urteil vom 17. Mai 2023 (Az.: C-97/22) in einem Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Essen. Dieses hat einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem nach Erbringung der Dienstleistung durch den Verbraucher der Widerruf erklärt wurde. Der Verbraucher verweigerte die Zahlung der vereinbarten Vergütung und verwies dabei darauf, dass trotz des vorliegenden Fernabsatzvertrages keine Information zum Widerrufsrecht erteilt worden war. Dies führt dazu, so der EuGH in seiner Entscheidung, dass kein Anspruch auf Vergütung und auch kein Anspruch auf Wertersatz besteht.

Datenschutzkonferenz hat getagt

Datenschutzkonferenz hat getagt

Es wurden aus der Tagung am 10.Mai 2023 und 11.Mai 2023 bereits einige Dokumente veröffentlicht.

1. Entschließung der Datenschutzkonferenz-Notwendig eines eigenen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz angesichts jüngster EuGH-Entscheidungen (Achtung:.pdf-Dok.)

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/dsk/2023-05-11_DSK-Entschliessung_Beschaeftigtendatenschutz.pdf

2.Positionspapier der Datenschutzkonferenz zur datenschutzrechtlichen Bewertung von sog. „Souveränen Clouds“ (Achtung:.pdf-Dok.)

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/dsk/2023-05-11_DSK-Positionspapier_Kritierien-Souv-Clouds.pdf

3. Stellungnahme der Datenschutzkonferenz mit Forderung einer einheitlichen Regelung ,aus datenschutzrechtlicher Sicht, für Smart Meter Einsatz zur Erfassung des Verbrauchs von Kaltwasser bei Endverbraucher (Achtung:.pdf-Dok.)

https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/dsk/2023-05-11_DSK-Stellungnahme_Funkwasserzaehler.pdf

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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