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Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG

OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG

So das Gericht in seinem Beschluss vom 18.Mai 2026 (Az.: 6 W 30/26) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen zwei Mitbewerbern. Betroffen war das Angebot einer Solarkraftanlage, bei der der Wechselrichter geändert worden war. Nach den Vorgaben der Verkaufsplattform, auf dem das Produkt angeboten wurde, hätte dazu eine neue Artikelbeschreibung angelegt werden müssen. Dies ist nicht geschehen, so dass das Produkt auch unter Nutzung der Kundenbewertungen unter der „alten“ Artikelbeschreibung angeboten wurde. Das Gericht sah eine relevante Irreführung nach § 5 UWG.

LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG

LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG

So das Gericht in seinem Urteil vom 14. Januar 2026 (Az.: 15 O 125/25) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen, dass unter anderem über einen Onlineshop Desinfektionsmittel verkauft. Auf den bestehenden Mindestbestellwert wurde im Rahmen einer Google-Anzeige jedoch nicht hingewiesen. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied und damit den Unterlassungsanspruch zusprach.

OLG Frankfurt a.M.: Vertragsangebot per WhatsApp gilt rechtlich als Angebot unter Abwesenden – Daher ist eine zeitnahe Annahme für einen Vertragsschluss mit dem Inhalt des Angebotes erforderlich

OLG Frankfurt a.M.: Vertragsangebot per WhatsApp gilt rechtlich als Angebot unter Abwesenden – Daher ist eine zeitnahe Annahme für einen Vertragsschluss mit dem Inhalt des Angebotes erforderlich

Zumindest dann, wenn dies auch gewollter Vertragsinhalt werden soll. Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 5.Mai 2026 (Az.: 9 U 27/25) in einem Rechtsstreit rund um den Ankauf bzw. Rückkauf von Wertpapieren. Der Kläger hatte ein entsprechendes Angebot per WhatsApp übermittelt, dies geschah am 15. Oktober 2022, eine Antwort erfolgte erst am 14. November 2022. Dies ist nach Ansicht des Gerichts keine Annahme des Angebotes vom 15. Oktober 2022, da es sich bei der Nutzung von WhatsApp zur Übermittlung des Angebots rechtlich um ein Angebot unter Abwesenden handelt und daher die Annahme zu spät erfolgt sei. Daher sein kein Vertrag zustande gekommen.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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