Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

OLG Hamburg: Werbung mit der Angabe „Vergleichsportal“ und/oder „größtes Vergleichsportal“ durch Onlineshop irreführend nach § 5 UWG, wenn ausschließlich Waren im Namen und/oder auf Rechnung eines Unternehmens der eigenen Unternehmensgruppe angeboten werden

OLG Hamburg: Werbung mit der Angabe „Vergleichsportal“ und/oder „größtes Vergleichsportal“ durch Onlineshop irreführend nach § 5 UWG, wenn ausschließlich Waren im Namen und/oder auf Rechnung eines Unternehmens der eigenen Unternehmensgruppe angeboten werden

So unter das Gericht in seinem Urteil vom 26. September 2024 (Az.: 5 U 45/24) im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zwischen zwei Mitbewerbern im Bereich des Handels und des Verkaufs von Kfz-Reifen. Unter anderem wurde dabei mit der benannten Angabe geworben. Das Gericht sah dort, entgegen dem Landgericht, dass eine erlassene einstweilige Verfügung in diesem Punkt nach Widerspruch wieder aufhob, eine relevante Irreführung nach § 5 UWG.

OLG Nürnberg: Kündigungsbutton für Kündigung eines Abo-Ticktes im ÖPNV, der nur in einem geschützten Kundenbereich verfügbar ist, verstößt gegen § 312k BGB

OLG Nürnberg: Kündigungsbutton für Kündigung eines Abo-Ticktes im ÖPNV, der nur in einem geschützten Kundenbereich verfügbar ist, verstößt gegen § 312k BGB

So das Gericht in seinem Endurteil vom 30. Juli 2024, Az.: 3 U 2214/23, in einem Rechtsstreit eines der Verbraucherzentrale Bayern gegen ein Unternehmen, dass Dienstleistung im Nahverkehr anbietet, darunter auch das sog. Deutschland-Ticket. Ein Kündigungsbutton war auf der Internetseite, die auch für den Vertrieb genutzt war, nicht erkennbar, sondern dieser war unstreitig nur im geschützten Kundenbereich verfügbar, worüber der Zugang per Daten für das Kundenkonto möglich war.

AG München: kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Fotonutzung auf Internetseite, deren Darstellungen ausschließlich in spanischer Sprache gehalten sind

AG München: kein Anspruch auf Schadensersatz wegen unberechtigter Fotonutzung auf Internetseite, deren Darstellungen ausschließlich in spanischer Sprache gehalten sind

So das Gericht in seinem Endurteil vom 23. August 2024 (Az.: 161 C 12981/24) in einem Rechtsstreit, in dem Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung wegen der nach Ansicht des Klägers unberechtigten Nutzung auf zwei Internetseiten geltend gemacht wurden. Das Gericht sieht wegen der Sprache der Internetseiten keine Verletzung des Urheberrecht.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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