Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing, Social Media und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Dozent/in der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Fachbereich Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für IT-Sicherheit
- Lehrbeauftragter für Strategisches IP- und Markenmanagement
- Lehrbeauftragter für besonderes Wirtschaftsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Generalanwalt am EuGH: Scoring durch Schufa ist im Sinne der DSGVO ein Profiling
So in den Schlussanträgen vom heutigen Tage in drei Rechtssachen, die miteinander verbunden wurden, nämlich Az.: C-634/21, Az.: C-26/22 und Az.: C-64/22. Die Schlussanträge dienen als Grundlage einer Entscheidung durch den EuGH selbst.
Hier der Link zur Pressemitteilung (Achtung: Hinter Link befindet sich .pdf-Dokument): https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2023-03/cp230049de.pdf
OLG Brandenburg: Irreführende Werbung mit Bewertungen
Mit einem solchen Vorwurf hatte sich das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 7. Februar 2023 (Az.: 6 U 55/22) zu beschäftigen In dem Rechtsstreit waren verschiedene Handlungen zu bewerten in einem Rechtsstreit zwischen einem Luftfahrunternehmen und einem Anbieter der Durchsetzung von Fluggastrechten. Letzterer hatte in einer Werbedarstellung mit Bewertung des Anbieters „Trustpilot“ geworben. Dies, so das Gericht, irreführend, da die Werbung im Zusammenhang mit einem konkreten beworbenen Leistungsangebot stand und nicht mit dem beklagten Unternehmen, dass eigentlich über den Anbieter bewertet werden würde.
LG Bonn: Artikelbeschreibung und dort enthaltener Kaufpreis kann trotz 1 EUR-Sofort-Kauf-Darstellung bei eBay für Kaufvertrag maßgeblich sein
So entschieden durch das Gericht mit Urteil vom 23. Dezember 2022 (Az.: 3 O 131/22). Der Kläger hatte ursprünglich mit dem Beklagten einen Kaufvertrag geschlossen, der dann aber angefochten wurde. Die rechtzeitige und begründete Anfechtung stellte das Gericht fest, nachdem es auch geklärt hatte, dass der Kläger sich nicht auf einen Kaufpreis von 1 EUR berufen könne für die durch den Beklagten im Wege des Sofort-Kaufs angebotenen Küche, da die Artikelbeschreibung ausdrücklich einen anderen Kaufpreis angab.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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