Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing, Social Media und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
LAG Düsseldorf: Entschädigung in Höhe von 1.500,00 EUR gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen rechtswidriger heimlicher Überwachung eines Beschäftigten durch Arbeitgeber mittels einer Detektei
Dies wurde unter anderem in einem Kündigungsschutzklageverfahren durch das Gericht mit Urteil vom 26. April 2023 (Az.: 12 Sa 18/23) entschieden. In dem Rechtsstreit wurde eine Kündigung unter anderem mit dem Protokoll von heimlichen Überwachungsmaßnahmen einer Detektei während einer Arbeitsunfähigkeit begründet. Das Gericht bejaht den Verstoß gegen Art. 82 DSGVO und geht von einer nicht erforderlichen und unverhältnismäßigen Überwachung aus. Dazu wendet das Gericht auch bestehende Rechtsprechung des BAG an und zwar die fehlenden Ausschöpfung anderweitiger Maßnahme zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit und damit der Erschütterung einer eingereichten Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (zu Details ist auf den Volltext der Entscheidung zu verweisen). Das Gericht spricht dann 1.500 EUR als Schadensersatz zu.
OLG Düsseldorf: In einer Patentstreitsache sind Kosten für Hinzuziehung eines Patentanwalts zu erstatten, wenn im Rahmen der Patentstreitsache ein technischer Sachverhalt in patentrechtlichem Zusammenhang zu klären ist
Dies betrifft nicht nur den Fall einer Verletzung von Patentrechten und die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, sondern auch Fälle, in den sich eines Anspruchs berühmt wird. So das Gericht in seinem Beschluss vom 25. Juli 2023 (Az.: 15 W 15/23). In dem Beschwerdeverfahren zur Kostenfestsetzung sprach das Gericht die Erstattung der Patentanwaltskosten zu, die für die Hinzuziehung eines Patentanwalts in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem es um die Unterlassung von Berühmungen zu angeblichen Patentverletzungen der Antragstellerin durch Angebote von Produkten auf einer Internetverkaufsplattform ging. Dies erfüllt für das Gericht zunächst den Sachverhalt einer Patentstreitsache nach § 143 III PatG.
OLG Dresden: auslösende Faktoren für Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung sind keine personenbezogenen Daten -> Daher auch kein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO
So das Gericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2023 (Az.: 3 U 428/23) im Rahmen eines Rechtsstreites rund um eine Beitragserhöhung, in dem ursprüngliche auch an Anspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht worden war, der aber durch den Kläger aus prozessualen Gründen für erledigt erklärt worden war.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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