Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

BGH: kein Anspruch eines Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Handelsregister auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO bezogen auf sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift

BGH: kein Anspruch eines Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Handelsregister auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO bezogen auf sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift

So das Gericht in seinem Beschluss vom 23. Januar 2024 (Az.: II ZB 7/23) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens. Diese Verfahren war nach erfolglosen Vorinstanzen durch einen Geschäftsführer einer GmbH geführt worden, der gegenüber dem zuständigen Handelsregister einen Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO und hilfsweise einen Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht. Das Gericht sieht keinen Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.

BGH: kein Anspruch eines Kommanditisten einer KG gegenüber Handelsregister auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO bezogen auf sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift

BGH: kein Anspruch eines Kommanditisten einer KG gegenüber Handelsregister auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO bezogen auf sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift

So das Gericht in seinem Beschluss vom 23. Januar 2024 (Az.: II ZB 8/23) im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens. Diese Verfahren war nach erfolglosen Vorinstanzen durch einen Kommanditisten einer KG geführt worden, der gegenüber dem zuständigen Handelsregister einen Löschungsanspruch nach Art. 17 DSGVO und hilfsweise einen Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO geltend gemacht. Das Gericht sieht keinen Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO.

LG Saarbrücken: Nutzt ein Inkassodienstleister in einem Online-Formular den Begriff „kostenneutral“ bei der Möglichkeit, außergerichtlich Forderungen beitreiben zu lassen, und erklärt dies im weiteren Verlauf ausreichend, ist dies kein Verstoß gegen § 305c BGB

LG Saarbrücken: Nutzt ein Inkassodienstleister in einem Online-Formular den Begriff „kostenneutral“ bei der Möglichkeit, außergerichtlich Forderungen beitreiben zu lassen, und erklärt dies im weiteren Verlauf ausreichend, ist dies kein Verstoß gegen § 305c BGB

So das Gericht in seinem Urteil vom 22. Februar 2024 (Az.: 13 S 43/23) in einem Berufungsverfahren. Der klagende Inkassodienstleister konnte erfolgreich einen Anspruch gegen den Beklagten durchsetzen. Im Rahmen des Bestellvorgangs über die Internetseite des Kläger wurde der Begriff „kostenneutral“ nach Ansicht des Gerichts mehrfach und in ausreichender Form so erklärt, dass dies für die erfolgreiche Beitreibung der Forderung bei den Schuldnern der Kunden des Kläger Geltung hat. Unter anderem hat sich der Beklagte erfolglos auf die Anwendung von § 305 C BGB und damit das Vorliegen einer überraschenden bzw. mehrdeutigen Regelung als Allgemeine Geschäftsbedingung berufen.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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