Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Generalanwalt beim EuGH: natürlichen Person, die in Ausübung ihrer Tätigkeit personenbezogene Daten nicht in eigenem persönlichem Interesse, sondern als Leiter einer Organisation und mittels der ihr von der Organisation zur Verfügung gestellten und vorgegebenen Mittel verarbeitet, ist nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr.7 DSGVO
So der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 18. Juni 2026 (Az.: C‑185/25) in einem Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich. Dort sind Ansprüche auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bezugnehmend auf einem Sachverhalt, in dem Auskünfte über eine Person eingeholt wurden. Der Generalanwalt am EuGH sieht hier keine gesonderte Verantwortlichkeit der handelenden Person im Sinne des Art 4 Nr.7 DSGVO.
OLG Köln: Kein Verstoß gegen § 11 PAngV bei einer Werbung in Form einer Preisgegenüberstellung eines aktuellen Verkaufspreises mit einer durchgestrichenen UVP
So das Gericht in seinem Urteil vom 16. Mai 2026 (Az.: 6 U 92/25) in einem Rechtsstreit eines qualifizierten Verbraucherverbandes mit einem Lebensmittelhandelsunternehmen. Dieses hatte im Rahmen einer Werbung für ein Produkt eine entsprechende Preisgegenüberstellung verwendet. Das Gericht sah hier keinen Verstoß gegen § 11 PAngV und damit auch keine Pflicht zur Angabe des niedrigsten Gesamtpreis , den es innerhalb der letzten 30 Tage vor der Anwendung der Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat. Eine Preisermäßigung im Sinne des § 11 I PAngV liegt nicht vor.
OLG Köln: kein Anspruch auf Löschung & Unterlassung eines Hinweises in einer Onlinebewertungsdarstellung zu einem Unternehmen, in dem Anzahl von aufgrund von Beschwerden des Unternehmens angegeben wird, nach Art. 17 DSGVO
So das Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren im Rahmen einer Entscheidung in einer sofortigen Beschwerde mit Beschluss vom 12. Juni 2026 (Az.: 15 W 55/26). Der Antragsteller, ein Arzt, hatte gegen die Darstellung des Hinweises einen Anspruch auf Löschung und Unterlassung aus Art. 17 DSGVO geltend gemacht. Das Gericht sah jedoch keinen Anspruch aus Art. 17 DSGVO, da zum einen zu Gunsten des Betreibers der Onlinebewertungsdarstellung die Rechtsgrundlage der Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus Art. 6 I lit.f) DSGVO sei und zum anderen die Angaben als richtiges personenbezogenes Datum nicht gelöscht werden könnten.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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