Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Fehlende Kennzeichnung durch durchgestrichene Mülltonne auf Produkt, das unter ElektroG fällt, ist Verstoß gegen das UWG
So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 25. Juli 2019, Az.: 6 U 51/19). In dem Streit zwischen zwei Mitbewerber war unstreitig, dass die verkauften Produkte, die unter das ElektroG fielen, entgegen der Vorschrift des § 9 Abs.2 ElektroG nicht mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet waren. Die Richter sehen darin ein Verstoß gegen § 3a UWG, da die Regelung des § 9 Abs.2 ElektroG eine Marktverhaltensregelung darstelle. Vor einigen Jahren hatte das OLG Köln einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch verneint.
Beendigung der Tätigkeit als Geschäftsführer einer juristischen Person beseitigt nicht Wiederholungsgefahr für Unterlassung nach UWG
So das Oberlandesgericht Koblenz in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 3. Juli 2019, Az.: 9 U 1359/18). In dem Rechtsstreit war die Frage von Verstößen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) streitig, die durch das Internetangebot im Bereich des Glückspiels verursacht wurden. Auch der ehemalige Geschäftsführer des beklagten Unternehmens, einer ausländischen Gesellschaft, wurde verklagt und auf Unterlassung in Anspruch genommen. Auch nach Ausscheiden als Geschäftsführer, so die Richter in Anlehnung an bestehende Rechtsprechung, bestehe der Unterlassungsanspruch grundsätzlich fort.
Wieder mit dabei – Vortrag von Rechtsanwalt Volke
Wir freuen uns, auch in diesem Jahr wieder Gast bei der Hausmesse der Firma SEC-COM Sicherheits- und Kommunikationstechnik GmbH zu sein. Unter anderem wird Herr Rechtsanwalt Volke einen Vortrag zum Thema „Man, mein Job nervt mich nur noch!“ halten.
Mehr erfahren Sie hier:
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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82481 Mittenwald
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F 02309 78 75 511
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Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.