Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Information zu Garantie in „FAQ“ oder über in AGB enthaltenen nicht anklickbaren Link erfüllt gesetzliche Vorgaben nicht
Daher liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dort § 3a UWG vor. So das Landgericht Weiden in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Endurteil vom 04. März 2019, Az.:1 HK O 18/18). Streitig war die Werbung eines Onlinehändlers, der mit der Angabe „5 Jahre Garantie“ bei eBay in einem Verkaufsangebot geworben hatte. Die weiteren Angaben zur Garantie, die bei B2C-Verträgen nach § 479 BGB und bei Sofort-Kauf-Angeboten zwingend sind, waren nicht in der Artikelbeschreibung enthalten. Stattdessen hatte der beklagte Onlinehändler diese Angaben unter „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ in den verlinkten AGB zur Verfügung gestellt und zwar über einen nicht anklicken Link. Ferner waren die Garantiebedingungen in abrufbaren „FAQ“ enthalten. Dies ist nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend, da diese Darstellung nicht transparent und daher für den Verbraucher bei einem B2C-Vertrag nicht einfach erfahrbar sei.
E-Commerce-Recht aktuell-Wie der EuGH, so der BGH
Kein Ausschluss des Widerrufsrechts bei Verträgen im Fernabsatz für Matratzen, auch wenn diese versiegelt wurden. So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 3. Juli 2019, Az.:VIII ZR 194/16.
Quelle:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019089.html?nn=10690868
Datenschutzkonferenz fasst Beschluss zum Thema Datenschutz im Rahmen von Asset Deals
Im Fall der Übernahme von einzelnen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens stellt sich für den Erwerber immer die Frage, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen werden darf bzw. muss.
Dazu gibt es jetzt Unterstützung durch den Beschluss.
Quelle (Achtung:.pdf-Dokument)
https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20190524_dskb_asset_deal.pdf
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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82481 Mittenwald
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Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.