Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen mit darstellerischer Anspielung auf die Olympischen Ringe zulässig

Bewerbung von Waren oder Dienstleistungen mit darstellerischer Anspielung auf die Olympischen Ringe zulässig

So das Oberlandesgericht Stuttgart in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 8. Februar 2018, Az.: 2 U 109/17). Verklagt worden war ein Lebensmitteldiscounter wegen der Darstellung von Grillpatties in der Anordnung der Olympischen Ringen unter der Überschrift  „Liebe ist, wenn wir zu Olympia anfeuern“. Kläger war der Deutsche Olympische Sportbund e. V, der einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) annahm. Die Richter sahen weder eine Verwendung der Symbole noch eine Herabsetzung oder Ausnutzung der Wertschätzung.

Werbung einer Internetverkaufsplattform unter Nennung von Marke in AdWord Markenrechtsverletzung, wenn Waren angeboten werden, die nicht von Markeninhaber stammen

Werbung einer Internetverkaufsplattform unter Nennung von Marke in AdWord Markenrechtsverletzung, wenn Waren angeboten werden, die nicht von Markeninhaber stammen

So das Oberlandesgericht München in einer aktuelle veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 11. Januar 2018, Az.: 29 U 486/17). Geklagt hatte ein Markeninhaber, dessen Marke in bezahlten Werbeanzeigen genutzt worden waren und zwar durch eine Internetverkaufsplattform. Diese hatte dann in den Darstellungen, die über den Link in der Werbeanzeige erreicht wurden, auch andere Produkte als die des  Markeninahbers beworben. Dies stellt nach Ansicht des Gerichts eine Verletzung von Markenrechten dar. So führt das Gericht unter anderem aus:

Internetsuchmaschine hat keine Vorabprüfungspflicht für Suchergebnisse bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; Handlungspflichten erst ab Kenntnis

Internetsuchmaschine hat keine Vorabprüfungspflicht für Suchergebnisse bei Persönlichkeitsrechtsverletzung; Handlungspflichten erst ab Kenntnis

So eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27. Februar 2018  (Az.:VI ZR 489/16). Das Gericht setzt damit klare Voraussetzungen zur Haftung von Internetsuchmaschinen, sofern diese in den Suchergebnissen Darstellungen anzeigen, die einer Person nicht gefallen. Diese muss dann den Betreiber über die vermeintliche Rechtsverletzung in Kenntnis setzen und kann erst bei Nicht-Reaktion oder bei Nicht-Entfernung formelle Ansprüche z.B. auf Unterlassung geltend machen.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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