Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

OLG Hamm: Geltendmachung des Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO bei datenschutzfernem Hintergrund kann rechtsmissbräuchlich sein

OLG Hamm: Geltendmachung des Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO bei datenschutzfernem Hintergrund kann rechtsmissbräuchlich sein

Das Gericht hat in einem Berufungsverfahren in einem Hinweisbeschluss vom 15. November 2021 (Az.: 20 U 269/21) Stellung genommen zu einer Berufung und deren Inhalt und der Berufung keine Aussicht auf Erfolg zugewiesen. Unter anderem war ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht worden durch den Kläger in dem Rechtsstreit mit dem beklagten Versicherungsunternehmen, in dem unter anderem Erhöhung von Versicherungsprämien und deren rechtliche Grundlage streitig waren. Die Richter des OLG Hamm sehen in diesem Fall den Zweck des geltend gemachten Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO als nicht erfüllt an und daher eine Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruches auf der Grundlage des Art.15 DSGVO.

LG Halle: Irreführung nach § 5 UWG, wenn durch ortsbezogene Kontaktdaten für Dienstleistungen beworben, tatsächlich an dem beworbenen Ort keine Niederlassung&Personal vorhält

LG Halle: Irreführung nach § 5 UWG, wenn durch ortsbezogene Kontaktdaten für Dienstleistungen beworben, tatsächlich an dem beworbenen Ort keine Niederlassung&Personal vorhält

Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 26. August 2021 (Az.: 8 O 51/20) eines Vereins, der auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht verfolgen darf, und einen Unternehmen aus dem Sanitärbereich zu bewerten, ob die vorgenommene Werbung der beklagten Unternehmens unzulässig war. Das Sanitärunternehmen hatte in einem Flyer mit einer Adresse und Festnetztelefonnummer geworben. An der Adresse war aber kein Personal ansässig, dass für das Sanitärunternehmen tätig war, und auch keine Niederlassung vorhanden. Das Gericht nahm eine Irreführung nach § 5 UWG an.

OLG Karlsruhe: Diskriminierung durch eingeschränkte Geschlechterabfrage in Onlineshop-Bestellmaske

OLG Karlsruhe: Diskriminierung durch eingeschränkte Geschlechterabfrage in Onlineshop-Bestellmaske

Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 14. Dezember 2021 (Az.: 24 U 19/21) über einen geltend gemachten Entschädigungsanspruch sowie einen Unterlassungsanspruch zu entscheiden. Die klagende Person hatte dazu den unstreitigen Sachverhalt vorgetragen, dass die Onlineshop-Bestellmaske in dem Onlineshop des beklagten Unternehmens nur die Abfrage „Frau“ und „Herr“ enthielt. Die Abfrage eines weiteren, „dritten“ Geschlechts, war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages nicht vorgesehen. Das beklagte Unternehmen verkauft Bekleidung. Das Gericht sah zwar eine unzulässige verbotene unmittelbare Benachteiligung der klagenden Person wegen des Geschlechts nach § 19 I des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Allerdings wurde der Anspruch auf Entschädigung mangels schwerwiegender Intensität der Rechtsverletzung verneint

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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