Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation
AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.
Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.
Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.
Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal
Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich
Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Neues zum Thema Datenschutz und Arbeitsrecht in puncto COVID-19
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) hat aktualisierte FAQ zum Thema Fragen und Maßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz vor einer Infektion mit COVID-19 aus datenschutzrechtlicher Sicht veröffentlicht.
Quelle:
Mal wieder Rechtsmissbrauchsentscheidung zu Abmahnungen im UWG
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuell veröffentlichen Entscheidung (Urteil vom 25. September 2020, Az.: 6 U 57/20) nach einem erhobenen Einwand des rechtsmissbräuchlichen Handelns nach § 8 IV UWG in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung diesen Vorwurf zu prüfen. Die zugrundeliegende Abmahnung betraf die Nichtangabe eine anklickbaren Links auf die ODR-Plattform. Die Entscheidung beschäftigt sich aber sehr ausführlich mit den Indizien, die durch den beklagten Wettbewerber zum Thema des Rechtsmissbrauchs vorgebracht wurden. So sehen die Richter z.B.., aber nicht ausschließlich maßgeblich, als wesentliches Indiz, dass eine sehr hohe Anzahl von Abmahnungen, hier 244 innerhalb eines Jahres zu leicht ermittelbaren geschäftlichen Handlungen, ausgesprochen wurden.
Beschwerde über Mitbewerber zu Angeboten auf Internetverkaufsplattform bei bestehendem Rechtsverstoß…
nicht wettbewerbswidrig. So das Oberlandesgericht Hamm in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 8. Oktober 2020, Az.: 4 U 7/20, nicht rechtskräftig). Nach einer Beschwerde zu angebotenen Lampen und den nicht eingehalten erforderlichen Kennzeichnungen mahnte der Mitbewerber den beschwerdeerhebenden Mitbewerber ab. In dem Rechtsstreit vor dem OLG Hamm wehrte sich das abgemahnte Unternehmen im Wege der negativen Feststellungsklage gegen die Abmahnung. In der ausführlichen Entscheidung sahen auch die Richter des OLG Hamm die ursprüngliche Beschwerde über die Verkaufsangebote als rechtlich begründet an und sahen daher in der Beschwerde unter anderem auch keine gezielte Behinderung des verkaufenden Onlinehändlers.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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