Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Ab morgen: Änderung zum Datenschutzrecht in Kraft
Geändert wurde auch der § 38 BDSG. Ab morgen ist dann nach den Vorgaben des deutschen Rechts die Benennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich, „sofern in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt“ sind. Dies heißt aber nicht, dass die Regelungen zum Datenschutzrecht ansonsten nicht gelten.
Quelle:
https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/2-ds-anpug-tritt-am-26-11-2019-um-0-uhr-in-kraft
Webanalyse und Analytics von Google- Tut sich etwas auf Seiten der Aufsichtsbehörden im Datenschutz?
Die Landesdatenschutzbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass bei der Nutzung von Google Analytics ggf. eine Einwilligung nach der DSGVO des Nutzers erforderlich ist. Es scheint so, dass hier ggf. in Zukunft Betreiber von Internetseiten mit einer Prüfung und ggf. Maßnahmen der Aufsichtsbehörden zu rechnen haben.
Quelle:
Auch die Aufsichtsbehörde aus Niedersachsen informiert dazu.
Quelle:
Ebenso die Behörden aus Hamburg und Berlin.
Quelle:
https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/11/2019-11-14-google-analytics
Pressebeitrag, der fast identisch ist mit Pressemitteilung eines Unternehmens, ist als „getarnte Werbung“ unlauter und verstößt gegen §5a IV UWG
So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer Entscheidung (Beschluss vom 22. August 2019, Az.: 6 W 64/19). Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zu einer Kostenentscheidung zu einem Gerichtsverfahren hatte der Senat auch zu bewerten, ob die zugrundeliegende Handlung wettbewerbswidrig war. Ein Unternehmen hatte sich gegen eine Presseveröffentlichung gewandt, die nach Ansicht des Unternehmens eine fast identische Übernahme einer Pressemitteilung eines Mitbewerbers war und daher in den Wettbewerb eingriff. Das Gericht folgte dieser Ansicht.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.