Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

Grundpreise sind auch für Kaffee-Kapseln und das dort enthaltene Kaffeepulver anzugeben

Grundpreise sind auch für Kaffee-Kapseln und das dort enthaltene Kaffeepulver anzugeben

Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 2 PAngV i.V.m.§ 3a UWG vor. So der Bundesgerichtshof in zwei heute veröffentlichten Entscheidungen ( Urteil vom 28. März 2019, Az.: I ZR 85/18 – Kaffeekapseln und Urteil vom 28. März 2019, Az.: I ZR 4418). In beiden Verfahren war streitig, ob die Grundpreisangabenpflicht besteht oder nicht. Die Richter des BGH sehen diese Verpflichtung. Ferner stellen sie fest, dass der Ausnahmetatbestand des § 9 Abs.4 Nr.2 PAngV nicht greift.

Ansatzlose und nicht begründbare Videoüberwachung in Zahnarztpraxis verstößt gegen Datenschutzrecht

Ansatzlose und nicht begründbare Videoüberwachung in Zahnarztpraxis verstößt gegen Datenschutzrecht

Zwar erfolge die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. März 2019, Az.: BVerwG 6 C 2.18) noch auf Basis des vor dem 25. Mai 2018 geltende alten BDSG und der dortigen Rechtsgrundlage des § 6b DSGB alter Fassung. Dennoch hat die Entscheidung auch Auswirkungen auf ein zulässiges Handeln nach der DSGVO und dort Art. 6 Abs.1 Satz 1 lit.f).. Danach muss eine solche Maßnahme schon im konkreten Fall mit konkreten Zwecken begründet werden, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und eine Interessenabwägung zu Gunsten dieses Vorgangs der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten sprechen. Ebenfalls kann die Rechtsgrundlage § 4 BDSG-neu sein. Im durch das Gericht zu bewertenden Fall konnte die Inhaberin der Zahnarztpraxis nicht darlegen, warum und zu welchen Gründen bzw. Zwecken die Videoüberwachung erfolgte. Damit war ein Interesse nicht gegeben.

Quelle:

https://www.bverwg.de/de/pm/2019/22

Verkaufsverbot für Produkt, dass Batterie enthält, wenn die Batterie beim Umwelt-bundesamt in der falschen Kategorie registriert ist

Verkaufsverbot für Produkt, dass Batterie enthält, wenn die Batterie beim Umwelt-bundesamt in der falschen Kategorie registriert ist

In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und damit das UWG vor. So entschieden in einem Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 28. Februar  2019, Az.: 6 U 181/17). Es stritten sich zwei Wettbewerber um die Frage, ob Batterien für fahrende Kinderautos „Gerätebatterien“ oder „Industriebatterien“ nach dem Batteriegesetz (BattG) sind. Das beklagte Unternehmen hatte Kinderautos entsprechend vertrieben. Das klagende Unternehmen hatte festgestellt, dass eine Registrierung beim Umweltbundesamtes für die Batterien in der Kategorie „Gerätebatterien“ erfolgt war. Das klagende Unternehme ist der Ansicht, dass die Batterien aber  „Industriebatterien“ sind und machte einen Unterlassungsanspruch geltend, da die eine falsche Registrierung vorliege. Die Richter des OLG sahen mit ausführlicher Begründung, dass die Batterien „I Industriebatterien“ sind und sahen in der Folge unter anderem mit folgender Begründung auch eine Verstoß gegen §§ 3 Abs.3, 4 Abs.1 BattG und damit auch eine Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG. Auch eine fachliche  Stellungnahme des Umweltbundesamtes half nicht, um den Unterlassungsanspruch zu beseitigen.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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