Ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 2 PAngV i.V.m.§ 3a UWG vor. So der Bundesgerichtshof in zwei heute veröffentlichten Entscheidungen ( Urteil vom 28. März 2019, Az.: I ZR 85/18 – Kaffeekapseln und Urteil vom 28. März 2019, Az.: I ZR 4418). In beiden Verfahren war streitig, ob die Grundpreisangabenpflicht besteht oder nicht. Die Richter des BGH sehen diese Verpflichtung. Ferner stellen sie fest, dass der Ausnahmetatbestand des § 9 Abs.4 Nr.2 PAngV nicht greift.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts, die zur Kompensation zur Erreichung der Neutralität bestehen, angegeben
- OVG Saarland: Abgeltungsklausel im arbeitsgerichtlichen Vergleich umfasst je nach Formulierung auch datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bezogen auf Datenverarbeitungen bis zum Abschluss des Vergleiches
- OLG München: Werbung für ärztliche Leistungen mit Siegeln „TOP-Mediziner“ und „Empfohlener Arzt“ nicht irreführend nach § 5 UWG
- OLG Hamburg: keine Anwendung von § 14 II 3 Nr. 1 UWG für Testhinweiswerbung in Zeitungsartikel, der im Internet abrufbar ist – Somit kann sog. fliegender Gerichtsstand genutzt werden
- OLG Düsseldorf: 75 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über personenbezogene Daten in Form einer Mobilfunknummer nach deren Scraping aus sozialem Netzwerk trotz zwischenzeitlichem Wechsel der betreffenden Mobilfunkrufnummer vor Urteilsverkündung