In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und damit das UWG vor. So entschieden in einem Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 28. Februar 2019, Az.: 6 U 181/17). Es stritten sich zwei Wettbewerber um die Frage, ob Batterien für fahrende Kinderautos „Gerätebatterien“ oder „Industriebatterien“ nach dem Batteriegesetz (BattG) sind. Das beklagte Unternehmen hatte Kinderautos entsprechend vertrieben. Das klagende Unternehmen hatte festgestellt, dass eine Registrierung beim Umweltbundesamtes für die Batterien in der Kategorie „Gerätebatterien“ erfolgt war. Das klagende Unternehme ist der Ansicht, dass die Batterien aber „Industriebatterien“ sind und machte einen Unterlassungsanspruch geltend, da die eine falsche Registrierung vorliege. Die Richter des OLG sahen mit ausführlicher Begründung, dass die Batterien „I Industriebatterien“ sind und sahen in der Folge unter anderem mit folgender Begründung auch eine Verstoß gegen §§ 3 Abs.3, 4 Abs.1 BattG und damit auch eine Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG. Auch eine fachliche Stellungnahme des Umweltbundesamtes half nicht, um den Unterlassungsanspruch zu beseitigen.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OVG Schleswig: Übermittlung von Fahrzeugdaten durch das Kraftbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde nach Nichtteilnahme am Software-Update im Rahmen eines Rückrufes von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit. e,) III lit. b) DSGVO gedeckt
- OLG Rostock: Werbung in Onlineverkaufsangebot für Textilien ohne pflichtige Angabe der Zusammensetzung des Produktes auf der Bestellabschlussseite ist Verstoß gegen das UWG
- OLG Nürnberg: konkrete Wettbewerbsverhältnis nach § 2 I 4 UWG zwischen Prozessfinanzierer und Unternehmen, dass als Beratungsgesellschaft Unterlagen für Entscheidungen eines Prozessfinanzierers vorbereitet
- OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG
- LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG