Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

Wie prüfe ich als Unternehmen oder Verein die Identität des Auskuntsbegehrenden, wenn ich ein elektronisches Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO erhalte?

Wie prüfe ich als Unternehmen oder Verein die Identität des Auskuntsbegehrenden, wenn ich ein elektronisches Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO erhalte?

Das Recht auf Auskunft ist ein Recht, dass im Datenschutzrecht schon immer eine wichtige Rolle spielt.

Nicht erst seit dem 25. Mai 2018 wird dieses Recht durch die sog. „betroffenen Personen“ genutzt, um Auskunft zu personenbezogenen Daten zu erhalten.

Tipps wie mit einem elektronischen Auskunftsersuchen umzugehen ist und wie die Identität des Anfragenden geklärt werden kann, gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in einer aktuellen Veröffentlichung

Quelle:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/identitaetspruefung-bei-elektronischen-auskunftsersuchen-nach-art-15-ds-gvo/

Die Werbung mit der Angabe „Neueröffnung“ ist irreführend, wenn beworbenes Geschäft nicht längere Zeit geschlossen war, sondern während eines Umbaus geöffnet war

Die Werbung mit der Angabe „Neueröffnung“ ist irreführend, wenn beworbenes Geschäft nicht längere Zeit geschlossen war, sondern während eines Umbaus geöffnet war

So das Landgericht Düsseldorf in einer Entscheidung (Urteil vom 8. Juni 2018, Az.: 38 O 91/17). In dem Rechtsstreit eines Wettbewerbsvereins mit einem Unternehmen, das Einrichtungshäuser betreibt, war dessen Werbung in einer Werbebeilage streitig. So hatte das Unternehmen unter anderem mit folgender Angabe geworben: „Neueröffnung nach Umbau & Umgestaltung vieler Abteilungen“ Dies sah das Gericht als irreführend an und sah vor allem in der fehlenden Schließung der betroffenen Einrichtungshäuser das Problem.

Werbeanzeigen in kostenlosem E-Mail-Postfach sind weder E-Mail-Werbung nach § 7 Abs.2 Nr.3 UWG noch eine unzumutbar Belästigung nach § 7 Abs.1 S.1 UWG

Werbeanzeigen in kostenlosem E-Mail-Postfach sind weder E-Mail-Werbung nach § 7 Abs.2 Nr.3 UWG noch eine unzumutbar Belästigung nach § 7 Abs.1 S.1 UWG

So das Oberlandesgericht Nürnberg in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 15. Januar 2019, Az.:  3 U 724/18, nicht rechtskräftig). Das Gericht hat ausdrücklich die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, damit eine grundsätzliche Klärungsmöglichkeit besteht. Viele Nutzer von kostenlosen E-Mail-Postfächer kennen dies: Es wird neben eingegangenen E-Mail auch Werbung angezeigt. Die genaue Steuerung der Werbung übernimmt im Regelfall der E-Mail-Dienste-Anbieter und nicht der Werbende.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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