Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

Einbindung von Like-Button  = Internetseitenbetreiber wird gemeinsam Verantwortlicher mit Social Network

Einbindung von Like-Button = Internetseitenbetreiber wird gemeinsam Verantwortlicher mit Social Network

Nach Ansicht des Generalanwaltes beim EUGH in dem Verfahren C-40/17 muss der Betreiber der Internetseite, der den Like-Button einbindet, den Nutzer vor der Erhebung und Übermittlung von Daten, die über den Like Button an das Network übertragen werden, über diesen Vorgang informieren und ggf., sofern erforderlich, eine Einwilligung im Sinne des Datenschutzrechtes einholen. Für die Vorgänge, zu denen der Internetseitenbetreiber einen Beitrag leistet, wird er zudem aus Sicht des Generalanwaltes gemeinsam Verantwortlicher und hat daher entsprechende Pflichten. Für die Einbindung des Like-Button, so der Generalanwalt, seien der Internetseiten Verantwortlicher und daher gemeinsam mit Facebook verantwortlich, da er die Phasen der Erhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten dadurch eingeleitet habe. Der EUGH muss noch abschließend entscheiden, nach dem ihm unter anderem diese Frage durch den Bundesgerichtshof (BGH) vorgelegt worden war. In den meisten Fällen in der Vergangenheit ist der EUGH aber der Ansicht des Generalanwaltes gefolgt.

Medikamente: Widerrufsrecht im Onlineverkauf kann nicht generell und pauschal ausgeschlossen werden

Medikamente: Widerrufsrecht im Onlineverkauf kann nicht generell und pauschal ausgeschlossen werden

So das Kammergericht Berlin in einer nichtrechtskräftigen Entscheidung, über die der Verbraucherzentrale Bundesverband aktuell berichtet. Eine bekannte Onlineapotheke hatte Arzneimittel generell in den AGB und den dortigen Informationen zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen vom Widerruf ausgeschlossen. Die verwendete AGB-Klausel sahen die Richter als nicht rechtmäßig an.

Quelle:

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/widerrufsrecht-gilt-auch-bei-online-bestellung-von-medikamenten

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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