So das Gericht in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 18. Januar 2019, Az.: 36 O 48/18). Dort wurde unter anderem der Verstoß gegen die DSGVO über das Wettbewerbsrecht geltend gemacht, dass beklagte Unternehmen, dass Medikamente über Amazon vertreibt, auch Vorgänge der Speicherung und Verarbeitung von gesundheitsbezogenen Daten vornehmen und dazu keine Einwilligung vorliege. Das Gericht sieht keine Sanktionsmöglichkeit über das UWG, da es an der Klagebefugnis fehle.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OVG Schleswig: Übermittlung von Fahrzeugdaten durch das Kraftbundesamt an örtliche Zulassungsbehörde nach Nichtteilnahme am Software-Update im Rahmen eines Rückrufes von Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit. e,) III lit. b) DSGVO gedeckt
- OLG Rostock: Werbung in Onlineverkaufsangebot für Textilien ohne pflichtige Angabe der Zusammensetzung des Produktes auf der Bestellabschlussseite ist Verstoß gegen das UWG
- OLG Nürnberg: konkrete Wettbewerbsverhältnis nach § 2 I 4 UWG zwischen Prozessfinanzierer und Unternehmen, dass als Beratungsgesellschaft Unterlagen für Entscheidungen eines Prozessfinanzierers vorbereitet
- OLG Köln: Werbung mit Bewertungen, die ein Produkt vor dessen Veränderung betrafen, im Rahmen eine trotz Produktänderung weiterhin genutzten Artikelbeschreibung auf Internetverkaufsplattform ist irreführend nach § 5 UWG
- LG Bochum: Fehlende Angaben eines bestehenden Mindestbestellwertes in Google Anzeigen ist Verstoß gegen § 5 UWG