Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

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Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

Angaben zu Energieeffizienz können in Onlineverkaufsangebot auch über Link erfolgen

Angaben zu Energieeffizienz können in Onlineverkaufsangebot auch über Link erfolgen

So der Bundesgerichtshof in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 4. Februar 2015, Az.: I ZR 181/14 – Energieeffizienz). In dem Rechtsstreit war die Frage zu klären, ob die Darstellung in dem Onlineshop des beklagten Unternehmens rechtskonform war. Dieses hatte die erforderlichen Angaben nach der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1062/2010 DER KOMMISSION vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Fernsehgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch zur Energieeffizienz unter einem Link mit der Darstellung „Details zur Energieeffizienz“ dargestellt. Nach Ansicht des klagenden Verbraucherschutzverbandes war dies rechtswidrig und die Angabe hätte bereits auf der Startseite oder aber zumindest auf der gleichen Seite, auf der auch die Verkaufspreises dargestellt werden, angebracht sein müssen.
Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Zunächst stellte das Gericht fest, dass die Regelung des Art 4c der, die wie folgt lautet:
„..Die Händler stellen sicher, dass bei jeglicher Werbung für ein bestimmtes Fern-sehgerätemodell mit energie- oder preisbezogenen Informationen auch dessen Energieeffizienzklasse angegeben wird..“ Eine Marktverhaltensregelung im Sinne des §3a UWG sei und daher Verstöße grundsätzlich abmahnbar sind. Jedoch ist die vorgenommene Verlinkung ausreichend.

Arbeitgeber darf Wunsch des Arbeitnehmers nach gemeinsamer Einsicht in Personalakte mit Rechtsanwalt ablehnen

Arbeitgeber darf Wunsch des Arbeitnehmers nach gemeinsamer Einsicht in Personalakte mit Rechtsanwalt ablehnen

So das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: 9 AZR 791/14). Das Gericht sieht zwar grundsätzlich ein Einsichtsrecht auch unter Beteiligung eines Betriebsrates. Die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes bei der Akteneinsicht sei aber aus keiner erdenklichen Rechtsgrundlage heraus begründet. Streitig war dies im zu entscheidenden Fall im Rahmen eines Betriebsübergangs.

Versicherungsvermittlungsportal muss klarer auf Vermittlungstätigkeit hinweisen

Versicherungsvermittlungsportal muss klarer auf Vermittlungstätigkeit hinweisen

So das Landgericht München I in einer aktuellen, noch nicht rechtskräftigen, Entscheidung (Urteil vom 13. Juli 2016, Az.:37 O 15268/15). Zum Zeitpunkt der Abmahnung hatte das beklagten Unternehmen auf seinem Internetportal die Information, dass das Portal als Vermittler von Versicherungsverträgen auftritt und tätig wird, unter dem Menüpunkt „Erstinforamtion“ dargestellt. Dies reichte dem Gericht nicht aus, um eine klare und vor allem schnell auffindbare Information zu gewährleisten.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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