Dies hat das Oberlandesgericht Hamm aktuell (Urteil vom 25, August 2016, Az.: 4 U 1/16) für den Onlinehandel entschieden. Wichtig an dieser Entscheidung ist, dass das Gericht in der seit dem 13.6.2014 bestehen-den Regelung des Art. 246 § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EGBGB eine Marktverhaltensregelung sieht. Wird gegen diese verstoßen, so liegt ein Verstoß gegen § 3a des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Der abgemahnte Onlinehändler hatte in seinen Produktbeschreibungen auf Amazon mit einer Garantie von 5 Jahren geworben. Die Bedingungen der Garantie waren jedoch nicht dargestellt. Dies sieht das Gericht als wettbewerbswidrig an, da bereits das Bestehen einer Garantie und damit auch von Garantiebedingungen die Verpflichtung zur Darstellung nach Art. 246 § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EGBGB auslöst. Auch wurde ein Verstoß gegen § 477 BGB angenommen, der bei Verträgen mit Verbrau-chern die Angabe der Garantiebedingungen erfordert. Da die Aussage zur Garantie hier in der Produktbeschreibung enthalten sei, werde dieses Vertragsbestandteil und daher sei die Angabe erforderlich.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus
- LG Mannheim: Sorge um die Verwendung unbefugt offengelegter Daten nach Scraping von personenbezogenen Daten aus einem Account eines sozialen Netzwerkes kann einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 I DSGVO darstellen
- EuGH: Verantwortliche haften bei Verstößen gegen die DSGVO prinzipiell immer auch in einem Sachverhalt, wenn durch eine Fehlverhalten eines Mitarbeitenden der Verstoß gegen die DSGVO ausgelöst wird
- LG Mannheim: Wegfall der „Unbeschwertheit“ der Nutzung von Social Media begründet bei Scraping von personenbezogenen Daten aus sozialem Netzwerk keinen immateriellen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO
- BGH: kein Anspruch eines Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Handelsregister auf Löschung nach Art. 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO bezogen auf sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift