Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Diskriminierung durch Kündigung von schwangerer Frau ohne Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde
Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 16. September 2015, Az.: 23 Sa 1045/15).
In dem Rechtsstreit eines Rechtsanwaltes mit einer Angestellten hatte diese eine Geldentschädigung unter Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wegen einer verbotenen Benachteiligung aufgrund des vorliegenden Geschlechts geltend gemacht. Der Beklagte hatte während einer Probezeit eine Kündigung ausgesprochen und trotz einer belegten Schwangerschaft keine Zustimmung bei der Arbeitsschutzbehörde eingeholt. Auf einer weiteren Kündigung einige Monate später folgte ebenfalls keine Zustimmung der Behörde. Darin sahen die Richter des Landesarbeitsgerichts eine Benachteiligung wegen des Geschlechts und der naturgemäß damit verbundenen Möglichkeit der Schwangerschaft und mithin grundsätzlich einen Anspruch auf Geldentschädigung.
Gewinne aus Pokerturnieren können einkommensteuerpflichtig sein
So der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.September 2015, Az.: X R 43/12).
Es kommt jedoch auf den konkreten Einzelfall an. In dem durch das Gericht zu entschei-denden Fall hatte der Kläger bei mehreren Pokerturnieren sehr viel Geld gewonnen.
Wie die Richter des Bundesfinanzhofs ist es maßgeblich, ob und wie weit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird. Die Pokerspieler, die gelegentlich als Hobby spielen, dürften unter diese Regelung nicht fallen.
Für all die Pokerspieler, die jedoch regelmäßig höhere Gewinne spielen, kann hier das Finanzamt an Bedeutung gewinnen.
Unlesbares Testament ist ungültig
So das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (Beschluss vom 16.Juli 2015, Az.: 3 Wx 19/15). Da auch mittels eines Sachverständigen nicht die vollständige Lesbarkeit eines eigenhändig geschriebenen Testamentes erkennbar war, sei die Richter dieses Testament nicht als wirksam an, um die bestehende Erbfolge zu regeln.
Es fehlt nach Ansicht der Richter an der eigenhändigen Errichtung des Testamentes, da der Wille des Verstorbenen aufgrund der Unleserlichkeit nicht erkennbar sei. Auch ein Sachverständiger konnte den Inhalt des Testamentes nicht entziffern, sodass die Richter hier nicht zur formwirksamen Testamentserrichtung kam.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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