So der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 16.September 2015, Az.: X R 43/12).
Es kommt jedoch auf den konkreten Einzelfall an. In dem durch das Gericht zu entschei-denden Fall hatte der Kläger bei mehreren Pokerturnieren sehr viel Geld gewonnen.
Wie die Richter des Bundesfinanzhofs ist es maßgeblich, ob und wie weit nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt wird. Die Pokerspieler, die gelegentlich als Hobby spielen, dürften unter diese Regelung nicht fallen.
Für all die Pokerspieler, die jedoch regelmäßig höhere Gewinne spielen, kann hier das Finanzamt an Bedeutung gewinnen.