Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

OLG Hamm: Verantwortlicher kann Auskunft bei missbräuchlicher Ausübung durch betroffene Person nach Art. 12 V 2 lit b) DSGVO

OLG Hamm: Verantwortlicher kann Auskunft bei missbräuchlicher Ausübung durch betroffene Person nach Art. 12 V 2 lit b) DSGVO

So entschieden durch das Gericht in seinem Urteil vom 20. Mai 2023 (Az.: 20 U 146/22) in einem Rechtsstreit um Prämienanpassungen einer privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer hatte verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Hinsichtlich des Auskunftsanspruchs, unter anderem zur Höhe der Beitragsanpassungen, führt das Gericht in Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen aus der DSGVO zur Unbegründetheit des Anspruchs an, dass der Anspruch missbräuchlich geltend gemacht worden sei.

LG Düsseldorf: Werbung für Lebensmittel mit den Angaben „bekömmlich“ und „wohltuend“ ist Verstoß gegen HCVO und damit auch UWG

LG Düsseldorf: Werbung für Lebensmittel mit den Angaben „bekömmlich“ und „wohltuend“ ist Verstoß gegen HCVO und damit auch UWG

So das Gericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2023 (Az.: 38 O 59/22) im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreites zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen, dass Lebensmittel über das Internet vertreibt. Es wurde dabei einigen Produkte mit den Angaben „bekömmlich“ und „wohltuend“ beworben. Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen § 3a UWG, da die Werbung nicht den Vorgaben der HCVO entspricht.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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