So entschieden durch das Gericht in seinem Urteil vom 20. Mai 2023 (Az.: 20 U 146/22) in einem Rechtsstreit um Prämienanpassungen einer privaten Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer hatte verschiedene Ansprüche geltend gemacht. Hinsichtlich des Auskunftsanspruchs, unter anderem zur Höhe der Beitragsanpassungen, führt das Gericht in Bezugnahme auf Rechtsgrundlagen aus der DSGVO zur Unbegründetheit des Anspruchs an, dass der Anspruch missbräuchlich geltend gemacht worden sei.
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