Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Bußgelder für Datenübermittlung in USA ohne Rechtsgrundlage verhangen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nach eigenen Angaben Bußgelder gegen Unternehmen verhangen, die ohne rechtliche Grundlage nach der Entscheidung des EuGH zum Safe Harbor Abkommen Daten, insbesondere Mitarbeiter-und Kundendaten, in die USA übermittelt haben. Die Bußgelder sollen 8.000 EUR, 9.000 EUR und 11.000 EUR betragen haben. Unternehmen auch außerhalb von Hamburg ist daher zu raten, Ihren Datentransfer in die USA auf neue rechtliche Grundlagen umzustellen oder aber den Transfer einzustellen.
Datenschutzbestimmungen im Fließtext und Darstellung auf Smart-TV-Bildschirm unzulässig
So das Landgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10. Juni 2016, Az.: 2-03 O 364/15, nicht rechtskräftig) Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen einen Anbieter von TV-Geräten. Aufgrund der Länge von 56 Bildschirmseiten seien die gesetzlichen Voraussetzungen einer verständlichen und transparenten Darstellung der Regelungen zum Datenschutz nicht mehr gegeben.
Werbung mit der Aussage „garantiert echte Meinungen“ kann irreführend sein, wenn Einschränkungen von Darstellungen von Bewertungen vorliegen
So der Bundesgerichtshof in einer aktuell verpflichten Entscheidung (Urteil vom 21. Januar 2016, Az.: I ZR 252/14-Kundenbewertung im Internet)
In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob und in wie weit die Werbung mit der Aussage „garantiert echt Meinungen“ für Kundenbewertungen in einem Internetverkaufsportal irreführend ist, wenn nicht dort klar darüber aufgeklärt wird, dass im Rahmen des Bewertungsverfahrens, dass der Anbieter der Internetseite mit seinen Kunden durchführt, Einschränkungen vorliegen. Im Streitfall und des dort genutzten Bewertungssystems war es zum Beispiel so, dass das Bewertungsverfahren ein Schlichtungsverfahren beinhaltet, sodass nicht ungefiltert alle Meinungen dargestellt werden, sondern gegebenenfalls neutrale oder negative Bewertungen bereits durch ein Schlichtungsverfahren nach Abgabe der Bewertung gefiltert und „bearbeitet“ wurden.
Darin sah der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung eine wettbewerbsrechtliche Irreführung, wenn und so weit nicht klar und deutlich über diese Einschränkungen in Rahmen der Bewerbung aufgeklärt wird.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
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Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.