Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Kanzlei für KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Digitalisierung, Marketing und Mediation

Unser Angebot

Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG

Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.

ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION

Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.

Unser Versprechen

Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen

Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht

  • Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
  • Wirtschaftsmediator
  • zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
  • Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
  • Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
  • Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke

  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Mediatorin
  • Referentin und Fachautorin
  • Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke

  • Rechtsanwalt und Partner
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
  • Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
  • Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
  • Dozent für IT-Sicherheit
  • Dozent für Social-Mediarecht
  • Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal

News

Neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist heute in Kraft getreten

Neues Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist heute in Kraft getreten

Neben einem neuen Aufbau der Paragrafen ist zu beachten, dass z.B. agressive Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern, aber auch Unternehmern, nunmehr explizit wettbewerbswidrig sind. Dazu gehört z.B. der Fall der Belästigung oder unzulässigen Beeinflußung zum Abschluss eines Vertrages. Die Gerichte berücksichtigen die Neuregeulungen bereits seit geraumer Zeit, da diese auch einer europäischen Richtlinie basieren. Bei seit heute ausgesprochenen Abmahnungen und deren Abwehr müssen die Regelungen aber explizit berücksichtigt werden.

Arbeitnehmer muss nicht sonntags in Briefkasten nach Kündigung sehen

Arbeitnehmer muss nicht sonntags in Briefkasten nach Kündigung sehen

So das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 13.10.2015, Az.: 2 Sa 149/15, nicht rechtskräftig). Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte eine Angestellte am letzten Tag der Probezeit kündigen wollen und daher an einem Sonntag, dem letzten Tag, eine Kündigung in den Briefkasten eingeworfen. Die Richter sehen jedoch keinen Zugang an diesem Tag, da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, an diesem Tag in den Briefkasten zu schauen. Daher sei die Kündigung erst am folgenden Montag als zugegangen zu werten. Dies hatte die schlechte Folge für den Arbeitgeber, dass nicht mehr die Kündigungsfrist für die Probezeit Geltung hatte.

Internetverkaufsplattform haftet für Markenrechtsverletzungen durch interne Suchmaschine

Internetverkaufsplattform haftet für Markenrechtsverletzungen durch interne Suchmaschine

So das Oberlandesgerichtgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 20. November 2015, Az.: 6 U 40/15, nicht rechtskräftig).
In dem Rechtstreit eines Markenrechtsinhabers mit einer bekannten Internetverkaufsplattform war streitig, ob und inwieweit eine Markenrechtsverletzung dadurch vorliegt, dass im Rahmen der Suchfunktion der Internetseite der Verkaufsplattform die durch den Markeninhaber geschützte Marke eingegeben werden konnte und dann unter Nutzung der Suchfunktion die Internetverkaufsplattform auch Angebote von Produkten darstellt, die nicht durch den Markeninhaber verkauft und/oder hergestellt werden. Darin sah das den anspruchsführende Unternehmen eine Verletzung seiner Markenrechte, da unter Nutzung der Marke Fremdprodukte angezeigt werden.
Das Oberlandesgericht Köln folgte zum Teil den geltend gemachten Ansprüchen. Grundsätzlich sieht das Gericht hier eine Verantwortlichkeit der Internetverkaufsplattform für die durch die Eingabe des geschützten Kennzeichens im Rahmen der Suchmaske des Internetverkaufsangebotes generierten Suchergebnisse.
Die Argumentation des beklagten Unternehmens, dass es sich hier um eine technische Vorrichtung handelt, die auf Basis der Eingaben anderer Suchen die entsprechende Suchergebnisse darstellt, reichte den Richtern nicht aus, um hier eine Markenrechtsverletzung zu verneinen.
Praxistipp:
Dieses Urteil ist für Inhaber von geschützten Marken und Unternehmenskennzeichen wesentlich, da sie insoweit jetzt gute Chancen haben, Ansprüche gegen entsprechende Internetverkaufsplattformen durchsetzen zu können, wenn und soweit unter Eingabe von geschützten Unternehmenskennzeichen oder Marken Suchergebnisse generiert werden, die Fremdprodukte anzeigen und die aufgrund von Algorithmen und z.B. nicht durch den Einprogrammierung von Metatags entstehen.

“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”

Claus Volke

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