Unser Angebot
Wir beraten und betreuen Sie in allen rechtlichen Angelegenheiten in den Bereichen Digitalisierung, KI, IT-Sicherheit, Datenschutz, Marketing und Wirtschaftsmediation

AUSSERGERICHTLICHE UND GERICHTLICHE
ANWALTLICHE VERTRETUNG
Wir vertreten und beraten Sie in unseren Rechtsgebieten in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten. Gerne auch direkt bei Ihnen vor Ort. Sprechen Sie uns einfach an! Wir senden Ihnen umgehend ein Angebot zu. Unverbindlich und kostenlos.
ALTERNATIVE KONFLIKTLÖSUNG
DURCH WIRTSCHAFTSMEDIATION
Wir betreuen Sie sehr gerne bei der Durchführung außergerichtlicher Lösungen (Mediation) bei internen und -externen Konflikten. Wir prüfen für Sie kostenlos, ob Ihre konkrete Angelegenheit für eine Mediation geeignet ist und führen diese bei einem positiven Ergebnis gerne auch bei Ihnen vor Ort durch. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser sehr schnellen, kostengünstigen und nachhaltigeren Lösungsansätze. Wir wissen sehr gut, wann ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist, aber wir wissen auch, wann eine Mediation der bessere Weg für Sie sein kann. Schildern Sie uns doch einfach Ihre konkrete Situation und wir sprechen darüber. Unverbindlich und kostenlos.


Unser Versprechen
Sprechen Sie uns einfach an. Wir erörtern mit Ihnen persönlich Ihr Anliegen und übersenden Ihnen dann umgehend ein Angebot. Unverbindlich und kostenlos.

Die Menschen
Vertrauen Sie diesen qualifizierten Spezialisten mit zusammen weit über 60 Jahren Berufserfahrungen in Beratung, außergerichtlicher und gerichtlicher Praxis, Schulungen und nationaler und internationaler Lehre.

Rolf Albrecht
- Rechtsanwalt und Partner (Kanzleisitz ist Waltrop)
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbs-, Marken-, Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Wirtschaftsmediator
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®)
- Referent für Betriebsratsschulungen bei Poko-Institut OHG
- Dozent der Hagen Law School – Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz (iuria GmbH)
- Dozent für Medienrecht, Rechtsgrundlagen Onlinehandel bei der Business Academy Ruhr GmbH
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail: albrecht@volke.legal

Claudia Volke
- Fachanwältin für Familienrecht
- Mediatorin
- Referentin und Fachautorin
- Vorstand (Personal) im karitativen Bereich

Claus Volke
- Rechtsanwalt und Partner
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs- Design- und Patentrecht)
- Fachanwalt für IT-Recht
- Zertifizierter Mediator und Wirtschaftsmediator
- Lehrbeauftragter für Recht (Web-Business & Technology)
- Lehrbeauftragter für Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
- Lehrbeauftragter für Wirtschaftsmediation
- Dozent für IT-Sicherheit
- Dozent für Social-Mediarecht
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail:volke@volke.legal
News
Kommunen dürfen Steuer für Pferde erheben
Dies hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 18. August 2015, Az.: 9 BN 2/15). Für die obersten Verwaltungsrichter sind die Haltung und auch die ent-geltliche Benutzung eines Pferdes vergleichbar mit der Haltung eines Hundes oder dem Besitz oder Anmietung einer Zweitwohnung und geht somit über den allgemeinen Lebensbedarf hinaus. Auch die im Rahmen der konkreten örtlichen Satzung vorgenommene Ausnahme des Haltens und der Benutzung von Pferden zur reinen Freizeitgestaltung sahen die Richter als zulässig an. In der Konsequenz bedeutet dieses Urteil, das sicherlich immer mehr Kommunen Pferdebesitzer entsprechend mit Steuern belegen werden. Auf Basis dieser Entscheidung wird dies grundsätzlich zusätzlich sein.
Kündigung wegen Geltendmachung von Mindestlohn unwirksam
Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (Urteil vom 17. April 2015, Az.: 28 Ca 2405/15). Ein Arbeitgeber hatte eine Kündigung gegen Arbeitnehmer ausgesprochen, nachdem dieser den gesetzlich geltenden Mindestlohn gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht hatte. Als Reaktion darauf hatte der beklagte Arbeitgeber anstatt der Gewährung des Mindestlohns eine Herabsetzung der monatlichen Arbeitszeit angeboten. Dieser durch den Arbeitnehmer abgelehnt worden, sodass es zu der Kündigung kam. Die Berliner Arbeitsrichter sahen hier einen Verstoß gegen § 612a BGB und gaben der Kündigungsschutzklage statt, da ein Verstoß gegen das dort geregelte Maßregelungsverbot vorliege. Die Kündigung war daher unwirksam.
Werbung für Bier mit Aussage „bekömmlich“ als gesundheitsbezogene Angabe unzulässig
So das Landgericht Ravensburg in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 25. August 2015). Der Verband sozialer Wettbewerb hatte gegen die entsprechende Bewerbung einer Brauerei eine einstweilige Verfügung beantragt, die nunmehr bestätigt wurde. Das Gericht sah hier in der entsprechenden Bewerbung eine gesundheitsbezogene Angabe, da die sprechende europäische Rechtsgrundlage Werbung für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille, wie das vorliegende Bier verbiete, mit der dem Verbraucher und letztendlich Käufer eine Verbesserung des Gesundheitszustandes suggeriert werde. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit das Begleitunternehmen ein Berufungsverfahren anstrebt.
“Man muss nicht die größte Kanzlei sein um hervorragend zu arbeiten. Im Gegenteil.”
Claus Volke
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf!
Diese Seite ist ein Angebot von:
Volke Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Hauptsitz der Gesellschaft:
Hochstraße 61
45731 Waltrop
Germany
T 02309 – 78755-0
F 02309 – 78755-11
Zweigstelle Mittenwald
Arnspitzstrasse 9
82481 Mittenwald
T 08823 93 78 144
F 02309 78 75 511
Termine und Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Freitag: | geschlossen |
Termine nach Vereinbarung, sehr gerne auch außerhalb unserer angegebenen Sprechzeiten oder auch bei Ihnen vor Ort.