So das Landgericht Ravensburg in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (Urteil vom 25. August 2015). Der Verband sozialer Wettbewerb hatte gegen die entsprechende Bewerbung einer Brauerei eine einstweilige Verfügung beantragt, die nunmehr bestätigt wurde. Das Gericht sah hier in der entsprechenden Bewerbung eine gesundheitsbezogene Angabe, da die sprechende europäische Rechtsgrundlage Werbung für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Promille, wie das vorliegende Bier verbiete, mit der dem Verbraucher und letztendlich Käufer eine Verbesserung des Gesundheitszustandes suggeriert werde. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit das Begleitunternehmen ein Berufungsverfahren anstrebt.
Kategorien
Neueste Beiträge
- EuGH: Datenschutzaufsichtsbehörde muss nicht in jedem Fall eines Verstoßes gegen die DSGVO Maßnahmen ergreifen oder auch Bußgelder verhängen
- OLG Nürnberg: Werbung mit einem Preisnachlass ist wettbewerbswidrig, wenn der niedrigste Preis der letzten 30 Tage, auf den sich die Preisermäßigung bezieht, für den Verbraucher im Rahmen der Werbung nur schwer ermittelt werden kann.
- OLG Hamm: Ansprüche aus Art. 82 DSGVO können an Unternehmen oder andere Dritte abgetreten und durch diese geltend gemacht werden
- EuGH: Preisermäßigung mit eigenen Verkaufspreisen – Gegenübergestellt werden darf nur der niedrigste Preis der letzten 30 Tage und gerade nicht der Verkaufspreis vor der beworbenen Preissenkung
- BGH: früheres Vereinsvorstandsmitglied kann gegen das Registergericht einen Anspruch auf Löschung seiner im Vereinsregister eingetragenen personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO haben